Genealogie und Geschichteim Großraum
Aachen und Limburg (Deutschland, Niederlande
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Quellen zur Geschichte und GenealogieBevölkerungslistenBevölkerungslisten sind als Quelle für die Genealogie nicht zu unterschätzen, denn sie stellen eine Momentaufnahme des in seiner Bevölkerung erfassten Ortes dar. Dennoch muss man ihre Aussagen kritisch überprüfen. Gerade bei den frühen französischen Listen stellt man häufig fest, dass Altersangaben nur sehr ungenau gemacht wurden und es hat auch oft den Anschein, dass die Bevölkerung nicht hundertprozentig erfasst wurde. Fehler oder Lücken sind also zu erwarten und kritisch zu hinterfragen. Es sind eine ganze Reihe von Bevölkerungslisten bereits in Druckform veröffentlicht worden. Es wird deswegen hier darauf verzichtet, diese nochmals zu erfassen. Jedoch werden an entsprechender Stelle ausführliche Angaben zur Literatur gemacht. Es liegt in der Natur der Sache, dass es mir unmöglich sein wird, alle Bevölkerungslisten des Großraumes Aachen hier zukünftig in Transkription zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich in den allermeisten Fällen um Auszüge, die entstanden, um meine eigenen Genealogien oder die von befreundeten Forschern um die Aussagen dieser Listen zu ergänzen. Die genauen Signaturangaben sowie detaillierte Beschreibungen der von mir gesichteten Bevölkerungslisten können jedoch dem interessierten Forscher einen Eindruck verschaffen, welche Listen für seine eigenen Interessen von Belang sein und inwieweit sie Antworten auf seine Fragestellungen bieten können. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich alle Signaturangaben auf das Landesarchiv NRW, Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Präfektur Roerdepartement (Findbuch 140.11.5). Marie-Luise Carl
Die Bevölkerungslisten des An VII (1799)(Auszug aus: HSA Düsseldorf, Findbuch 140.11.5 Roerdepartement, Bevölkerungslisten)Der Regierungskommissar für die eroberten Länder zwischen Maas und Rhein und Rhein und Mosel setzte durch sein Reglement vom 1. thermidor an VI (19. Juli 1798) auch die französischen Gesetze in Kraft, die die Abfassung von Bevölkerungslisten vorschrieben (Recueil des réglemens . . . Teil 5 Heft 9 S. 118/19f.). Danach sollte in jeder Commune der vier neuen Departements ein Verzeichnis angelegt werden, das die Namen, das Alter, den Stand oder den Beruf (état ou profession) ihrer Bewohner, die über 12 Jahre alt waren, und die Zeit ihres Eintritts in die Commune enthalten sollte. Abzufassen war dieses Verzeichnis von den Munizipalbeamten in den Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern bzw. den Munizipalagenten oder ihren Adjunkten in den Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern. Zu diesem Zweck sollten den Beamten von den Departementalverwaltungen Vordrucke der Tabellen zugesandt werden, die diese innerhalb einer bestimmten Frist ausgefüllt in doppelter Ausfertigung zurückzuschicken hatten. Die Tabelle hatte folgendes Schema: lfd. Nummer - Vor- und Nachname der Einwohner über 12 Jahre - Alter - Stand oder Beruf - Wohnort der einwohner nach Weiler (hameau) oder Straße (rue) - Zeitpunkt des Eintritts in die Gemeinde - Zeitdauer des Aufenthalts in der Gemeinde - Anzahl der Kinder unter 12 Jahren (vgl. Recueil des réglemens ... Teil 5 Heft 9 S. 128/9). Am 29 pluviôse an VII (17. Februar 1799) Roerdepartement Nr. 283 S. 418) erging seitens der Zentralverwaltung des Roerdepartements der Auftrag an das vierte Büro, die notwendige Anzahl der Formulare drucken zu lassen und sie den Munizipalverwaltungen zuzustellen. Die Abfassung und Einsendung an die Zentralverwaltung zog sich über mehrere Monate in, so daß sich diese noch am 2 fruc5tidor an VII (19. August 1799) zu strengem Vorgehen gegenüber Säumigen veranlaßt sah (Roerdepartement Nr. 285 S. 230 b). Ihrer Anlage entsprechend enthalten diese Listen auch die geistlichen Institutionen mit ihren Mitgliedern, soweit sie zum Zeitpunkt der Aufnahme anwesend waren. Kanton Aachen (Arr. Aachen), Signatur 1658Stadt Aachen aufgeteilt in die Sektionen:
Kanton Burtscheid (Arr. Aachen), Signatur Nr. 1663 Hefte 1 - 19:
Kanton Düren (Arr. Aachen), Signatur Nr. 1672, Hefte
Gemäß einer Mitteilung durch Herrn Dr. Domsta vom 30.03.2005 bereitet der Dürener Geschichtsverein die Veröffentlichung weiterer Bevölkerungslisten des Jahres 1799 des Kreises Düren vor. Die Manuskripte betreffend die Dürener Vororte und die Orte der heutigen Gemeinde Niederzier sind schon fertig, die Bevölkerungsliste 1799 der heutigen Gemeinde Inden ist in Arbeit. Inzwischen erschienen: Kanton Eschweiler (Arr. Aachen), Signatur Nr. 1677, Hefte
Kanton Froitzheim (Arr. Aachen), Signatur Nr. 1683, HefteCommunen Abenden, Berg, Bergstein, Blens, Boich, Brandenberg, Bürvenich, Disternich, Drove, Embken, Eppenich, Froitzheim, Füssenich, Geich, Ginnick, Gladbach, Jakobwüllesheim, Juntersdorf, Kelz, Leversbach, Müdderheim, Nideggen mit Obermaubach und Schlagstein, Pissenheim Sievernich, Soller, thum, Üdingen, Untermaubach, Vettweiß, Wollersheim. Veröffentlichung: Kanton Geilenkirchen (Arr. Aachen), Signatur Nr. 1687, Hefte
Kanton Gemünd (Arr. Aachen), Signatur Nr. 1690, HefteCommunen Buir; Bleibuir, Schützendorf, Voiße# Lückerath; Kallmuth, Urfey, Vollem, Dottel; Dreiborn, Berescheid, Morsbach, Herhahn, Scheuren; Eicks, Berg (vor Floisdorf), Floisdorf; Frohngau, Holzmülheim; Gemund, Mauel, Wolfgarten, Düttling, Malsbenden; Glehn, Hostel, Roggendorf; Harzheim; Heimbach, Hasenfeld, Hausen; Hergarten; Keldenich, Dalbenden; Mechernich, Breitenbenden; Nöthen, Gilsdorf, Hohn, Kolvenbach; Olef; Roderath; Sötenich, Kall; Vlatten; Vussem, Bergheim, Lorbach; Wallenthal, Scheven, Heistert, Kalenberg; Weyer, Eiserfey; Zingsheim. Kanton Heinsberg (Arr. Aachen), Signatur Nr. 1693, HefteCommunen Karken, Kirchhoven, Langenbroich (Brebererseits), Melick, Myhl, Oberbruch, Ophoven, Obspringen, Orsbeck, Haaren und Soperich, Effeld und Steinkirchen, Dremmen, Braunsrath, Brüggelchen und Frilinghoven, Breberen, Birgelen, Waldfeucht, Wassenberg, Waldenrath, Wildenrath, Ratheim, Schafhausen und Schleiden, Porselen, Aphoven, Unterbruch, Arsbeck und Rödgen, Horst, Hilfarth, Herkenbosch, Hülhoven, Kempen, Heinsberg (Bl. 310 – 332). Kanton Linnich (Arr. Aachen), Signatur Nr. 1701, Hefte
Kanton Monschau (Arr. Aachen), Signatur Nr. 1703, HefteCommunen Rott; Mützenich, Konzen, Rohren, Steckenborn, Kesternich, Dedenborn, Hammer, Rurberg, Huppenbroich, Simonskall, Rollesbroich, Strauch, Vossenack, Lammersdorf, Simmerath mit Bickerath und Witzerath sowie Paustenbach, Eicherscheid, Roetgen, Imgenbroich, Woffelsbach; Schmidt, Hetzingen, Kalterherberg, Zweifall, Höfen; Monschau. Kanton Sittard (Arr. Aachen), Signatur Nr. 1705, HefteCommunen Berg, Born, Broichsittard, Büchten, Grevenbicht, Guttekoven, Havert, Hillensberg, Holtum Hoengen, Limbricht, Millen, Munstergeleen, Saeffelen, Sittard, Süsteren, Süsterseel, Tüddern, Urmond, Wehr. Die Bevölkerungslisten des An IX (1801)(Auszug aus: HSA Düsseldorf, Findbuch 140.11.5 Roerdepartement, Bevölkerungslisten)Am 26 ventôse an IX (17. März 1801) erging der Beschluß des Präfekten des Roerdepartements, daß die Maires des Departements nach festgelegtem Schema - es entspricht dem des Jahres VII mit dem Unterschied, daß die Namen der Kinder unter 12 jahren angeführt werden sollten - eine Liste verfertigen sollten, die die Namen, Vornamen, Alter, Stand oder Gewerbe aller Bewohner der Mairie über 12 Jahre und den Zeitpunkt ihres eintritts in die Gemeinde enthalten sollte. Für die Einwohner unter 12 Jahren brauchten nur Namen und Geschlecht angegeben zu werden. Der Präfekt begründete seine Anordnung damit, daß das Verzeichnis der Aufnahme der Bewohner des Departements fehlerhaft und unrichtig sei, wodurch es für die Steuerpflichtigen zu Überlastungen gekommen sei, da die durch das am 1. thermidor an VI verkündete Gesetz vom 10 vendémiaire an IV vorgeschriebenen Bevölkerungslisten seit mehreren Jahren nicht mehr gemacht worden seien und daß nach Vereinigung der linksrheinischen Departements mit Frankreich es nötig wäre, der Republik eine genaue Nachricht über die ihr zugefallenen neuen Bürger zu geben. Die Maires oder ihre Adjunkten sollten für jede Commune innerhalb der Mairie eine gesonderte Liste anlegen. Nach Fertigstellung hatten sie sie zu unterschreiben und den auf den 15 germinal (5. April) einzuberufenden Munizipalräten zur Kontrolle vorzulegen. Nach deren Genehmigung sollten die Listen unverzüglich an die Präfektur geschicht werden, wo sie vor dem 25 germinal (15. April) eingetroffen sein mußten (Zirkular vom 26 ventôse an IX - 17. März 1801 - des 4. Büros Nr. 254 in: Roerdepartement Nr. 350, 4. Büro Nr. 10). Auch diese Listenenthalten noch die geistlichen Institutionen mit ihren Mitgliedern, soweit sie anwesend waren. Kanton Aachen (Arr. Aachen), Sigantur Nr. 1659 I. und IIStadt Aachen, eingeteilt in die Sektionen A und B Kanton Burtscheid (Arr. Aachen), Signatur Nr. 1664 Hefte 1 - 10:
Kanton Burtscheid (Arr. Aachen), Signatur Nr. 1664 und 1665, Burtscheid (Pag. 01 - 34)Mairien Brand, Kornelimünster, Forst, Haaren, Laurensberg, Pannesheide, Richterich, Walheim, Weiden, Würselen, Burtscheid. Kanton Düren, Arr. Aachen, Signatur Nr. 1673 IMairien Arnoldsweiler, Binsfeld, Birgel, Birkesdorf, Düren, Merken, Merzenich, Niederzier, Nörvenich, Ollesheim Pier, Stockheim, Straß. Kanton Eschweiler, Arr. Aachen, Signatur 1678Mairien Bardenberg, Broich, Büsbach, Dürwiß, Eschweiler, Gressenich, Heistern, Hoengen, Kinzweiler, Lamersdorf, Langerwehe, Nothberg, Stolberg, Weisweiler. Kanton Froitzheim, Arr. Aachen, Signatur 1685Mairien Bergstein, Bürvenich, Drove, Froitzheim, Kelz, Nideggen, Sievernich, Wollersheim. Kanton Geilenkirchen, Arr. Aachen, Signatur 1687Mairien Baesweiler, Birgden, Frelenberg, Gangelt, Geilenkirchen, Immendorf, Puffendorf, Scherpenseel, Schümmerquartier, Würm. Kanton Gemünd, Arr. Aachen, Signatur 1691Mairien Bleibuir, Breiborn, Eicks, Gemünd, Heimbach, Holzmülheim, Keldenich, Nöthen, vussem, Wallenthal, Weyer. Kanton Heinsberg, Arr. Aachen, Signaturen 1693, 1694, 1695Mairien Aphoven (1694 Bl. 1-20), Birgelen (1694 Bl. 21-42), Braunsrath (1693 Bl. 269-287), Breberen (1694 Bl. 43-55), Dremmen (1693 Bl. 288-308), Haaren (1695 Bl. 56-78), Heinsberg (1694 Bl. 56-81), Herkenbosch (1695 Bl. 19-23), Hilfarth (1695 Bl. 34-55), Karken (1695 Bl. 1-18), Kirchhoven (1694 Bl. 251-266), Myl, (1694 Bl. 204-249), Oberbruch (1694 Bl. 190-203), Ratheim (1694 Bl. 146-189), Waldenrath (1694 Bl. 134-145), Waldfeucht (1694 Bl. 98-133), Wassenberg (1694 Bl. 82-97). Kanton Linnich, Arr. Aachen, Signatur 1701 IIMairien Aldenhoven, Brachelen, Ederen, Freialdenhoven, Fronhoven, Gevenich, Inden, Kirchberg, Körrenzig, Koslar, Siersdorf. Kanton Monschau, Arr. Aachen, Signatur 1703 IIMairien Dedenborn, Eicherscheid, Höfen, Imgenbroich, Kalterherberg, Kesternich, Lammersdorf, Monschau, Roetgen, Rurberg, Schmidt, Simmerath. Kanton Sittard, Arr. Aachen, Signatur 1705 IIMairien Born, Grevenbicht, Havert, Limbricht, Millen, Munstergeleen, Saeffelen, Sittard, Süsteren, Tüddern, Urmond, Wehr.
Die Bevölkerungslisten des Jahres X (1802)(Auszug aus: HSA Düsseldorf, Findbuch 140.11.5 Roerdepartement, Bevölkerungslisten)Am 29 thermidor an X (17. August 1802) erging folgender Beschluss des Präfekten des Roerdepartements (Text in: Roerdepartement Nr. 1652): Die Maires des Departements sollten nach beiliegendem Muster eine Liste der Bevölkerung ihrer Mairien für das Jahr X erstellen. Für jede Commune und jeden Weiler (hameau) sollte eine gesonderte Liste angefertigt werden. In einer Zusammenfassung am Schluss aller Listen sollten diese alle noch einmal aufgeführt werden. Die Listen mussten alle Bewohner der Mairie, gleich welchen Berufes, erfassen, ebenso die lebenden Vaterlandsverteidiger, die sich bei ihren Truppen befanden. Das Schema sah folgendermaßen aus: Verheiratete oder verwitwete Männer - verheiratete oder verwitwete Frauen - Knaben jeden Alters - Mädchen jeden Alters - lebende Vaterlandsverteidiger (nur Anzahl). die Listen sollten vor dem 30 fructidor an X (17. September 1802) fertiggestellt sein. Auch sie waren von den Maires bzw. Adjunkten zu unterschreiben und von den Munizipalräten zu billigen. Vor dem 10 vendémiaire des Jahres XI (2. Oktober 1802) mussten sie in der Präfektur vorliegen. Kanton Aachen, Arr. Aachen, Signatur 1660Stadt Aachen, eingeteilt in die Sektionen A und B Kanton Burtscheid, Signatur 1666Mairien Burtscheid, Brand, Kornelimünster, Forst, Haaren, Laurensberg, Pannesheide, Richterich, Walheim, Weiden, Würselen Kanton Düren, Signatur 1764Mairien Arnoldsweiler, Binsfeld, Birgel, Birkesdorf, Düren, Echtz, Merken, Merzenich, Niederzier, Nörvenich, Ollesheim, Pier, Stockheim, Straß. Kanton Eschweiler, Signatur 1679Mairien Bardenberg, Broich, Büsbach, Dürwiß, Eschweiler, Gressenich, Heistern, Hoengen, Lamersdorf, Langerwehe, Nothberg, Stolberg, Weisweiler. Kanton Froitzheim, Signatur 1684Mairien Bergstein, Bürvenich, Drove, Froitzheim, Füssenich, Kelz, Nideggen, Sievernich, Wollersheim. Kanton Geilenkirchen, Signatur 1688Mairien Baesweiler, Birgden, Frelenberg, Gangelt, Geilenkirchen, Immendorf, Puffendorf, Randerath, Scherpenseel, Schümmerquartier, Teveren, Würm. Kanton Gemünd, Signatur 1692Mairien Bleibuir, Dreiborn, Eicks, Gemünd, Heimbach, Holzmülheim, Keldenich, Nöthen, Vussem, Wallenthal, Weyer. Kanton Heinsberg, Signatur 1693, Bl. 259 - 268, Signatur 1695Mairien Aphoven, Birgelen, Breberen, Braunsrath, Dremmen, Haaren, Heinsberg, Hilfrath, Herkenbosch, Karken, Kirchhoven, Myhl, Oberbruch, Ratheim, Waldfeucht, Waldenrath, Wassenberg. Kanton Linnich, Signatur 1701 IIIMairien Aldenhoven, Barmen, Brachelen, Ederen, Freialdenhoven, Fronhoven, Gevenich, Inden, Kirchberg, Körrenzig, Koslar, Linnich, Setterich, Siersdorf. Kanton Monschau, Signatur 1704 IMairien Dedenborn, Eicherscheid, Imgenbroich, Kalterherberg, Kesternich, Lammersdorf, Monschau, Roetgen, Rurberg, Schmidt, Simmerath. Kanton Sittard, Signatur 1705 IIIMairien Born, Havert, Limbricht, Millen, Munstergeleen, Saeffelen, Sittard, Süsteren, Tüddern, Urmond, Wehr.
Die Bevölkerungslisten des Jahres 1806Am 28. Januar 1806 erging folgender Beschluss des Präfekten des Roerdepartements (Recueil des actes . . . 1806 S. 319-323): Die Maires der Departements sollten innerhalb der ersten zwanzig Tage des Monats Februar eine Namensliste der Einwohner erstellen. Für jedes Dorf (village) oder jeden Weiler (hameau) sollte eine gesonderte Liste aufgestellt werden. Die Listen hatten alle Personen, die zur Zeit der Aufnahme in der Mairie wohnten, unabhängig von ihrem Alter und ihrem Stand zu erfassen, darüberhinaus die Kriegsfreiwilligen (enrôlés volontaires), die sich bei ihren Truppen befanden (nicht aber die Konskribierten bei ihren Truppen, da über sie andere Listen existierten, ausgenommen diejenigen, die sich noch zu Hause aufhielten). Das Schema sah folgendermaßen aus: Vorname und Nachnache von: Knaben - Mädchen - verheirateten Männern - verheirateten Frauen - Witwern - Witwen - Kriegsfreiwillige. Am Schluß war eine zahlenmäßige Zusammenfassung zu geben. Die Listen sollten vor dem 20. Februar ausgefüllt sein, von den Munizipalräten zwischen dem 20. und 23. Februar verifiziert werden und vor dem 30. den Unterpräfekten zugeschickt werden. Diese hatten sie vor dem 15. März an die Präfektur weiterzuleiten. Überliefert sind nur die Listen der Arrondissements Aachen. Kanton Aachen, Sigantur 1662Stadt Aachen Kanton Burtscheid, Arr. Aachen, Signatur Nr. 1669, Hefte 1 - 11Mairien - Heft:
Die Bevölkerungslisten des Jahres 1812Am 16. Juni 2823 erging auf Anordnung des Innenministers und nach Absprache mit dem Bischof von Aachen und den Präsidenten der Konsistorien sowie Einholung von gutachten des Steuerdirektors und des Direktors der vereinten Gefälle folgender Beschluss des Präfekten des Roerdepartements: (Recueil des actes . . . 1812 S. 145-148): Die Maires des Departements sollten innerhalb der nächsten zwei Monate eine Liste der Bevölkerung ihrer Mairie aufnehmen und in doppelter Ausfertigung an die Unterpräfekten einsenden. alle in der Mairie wohnenden Personen, auch "Kontorschreiber" (commis), "Handwerksleute" (besser wohl: Arbeiter) (ouvriers), "Handwerksgesellen" (compagnons), "Lehrjungen" (apprentifs) und Dienstboten (domestiques) sollten, ihrem Geschlecht und Stand zufolge, namentlich unter angabe ihres alters, ihres Standes bzw. Berufes und ihrer Konfession auf die einschlägige Spalte gesetzt werden. Die bei den Armeen befindlichen Militärpersonen sollten ebenfalls angeführt werden. Die außer Haus geschickten Kinder sollten nicht unter ihrer Familie aufgeführt werden, sondern unter dem Haus, in dem sie sich aufhielten. Die Listen sollten getrennt nach Gemeinden (communes), Weilern (hameaux), Winkeln (écarts) und Höfen (fermes) angelegt werden, sofern diese nicht zum Hauptort (chef lieu) gehörten. Im einzelnen sah das Schema folgendermaßen aus: Nummer der Häuser - Name und Vorname des Haushaltsvorstandes sowie der Ehefrau, der Kinder un der in der Familie lebenden Personen - Angabe, ob verheirateter Mann oder Frau, verwitweter mann oder Frau, unverheirateter Mann oder Frau, Knabe oder Mädchen - Alter-Konfession - Beruf und Stand - Militärpersonen. Die in diesen Listen (Tabelle I) enthaltenen Angaben sollten des weiteren unter verschiedenen Gesichtspunkten aufgeschlüsselt werden: Tabelle II (Tableau par sexe et état dans la société) sollte nach den einzelnen communes und hameaux eine Zusammenfassung geben über Anzahl der Häuser - Anzahl der Feuerstätten -Anzahl der verheirateten Männer und Frauen - Anzahl der verwitweten Männer und Frauen - Anzahl der unverheirateten Männer und Frauen - Anzahl der Knaben und Mädchen - Gesamtseelenzahl - Militärpersonen. Tabelle III (Distinction par âge et par sexe des individus domiciliés dans la mairie) sollte nach den einzelnen communes und hameaux in einer Staffelung von jeweils fünf Jahren (1-10, 10-15, 15-20 etc.) eine Übersicht über die Altersstruktur, getrennt nach Geschlechtern, geben. Tabelle IV (Distinction des individus domiciliés dans la mairie par religion) sollte nach den einzelnen communes und hameaux, ebenfalls getrennt nach Geschlechtern, angeben, wie viele Personen katholisch, lutherisch, calvinistisch bzw. reformiert, jüdisch oder mennonitisch waren. Tabelle V (Distinction par professions) sollte nach den einzelnen communes und hameaux zusammengefasst, wiedergeben, wie viele Personen einen bestimmten in der Kopfleiste angegebenen Beruf ausübten. In jedem Kanton sollte ein Revisionsausschuss, bestehend aus dem Präsidenten des Kantons (= der Kantonalversammlung), dem Maire des Hautportes, dem Friedensrichter, dem im Kantonshauptort residierenden geistlichen Oberen jeder Kirche, dem Steuerkontrolleur und dem Kontrolleur oder Empfänger der vereinten Gefälle, gebildet werden, der die Listen zu überprüfen hatte. Über die Verhandlungen der Ausschüsse war Protokoll zu führen. Die Unterpräfekten hatten aus den Kantonslisten eine Arrondissementsliste zu erstellen, die, nach den Mairien eingeteilt, nach den Kantonen aufgenommen und addiert werden sollte und die am Ende die oben genannten Tabellen aufweisen sollte. Zugleich mit der Erstellung dieser Bevölkerungslisten wurden die Maires aufgefordert, eine Art statistischer Beschreibung jeder Commune anzufertigen (Recueil des actes . . . 1812 S. 143 f.). Diese Beschreibungen sollten Angaben über Handel und Gewerbe, Berg- und Hüttenwerke, Mühlen, Ackerbau und andere Kulturen, die physische Konstitution der Einwohner (z.B. Hundertjährige in den Familien) sowie überhaupt alles Bemerkenswerte enthalten. In einigen Fällen finden sich diese Beschreibungen in die Bevölkerungslisten eingelegt.
1670) 1671) Kanton Burtscheid: Mairien Burtscheid, Brand (mit statistischer Beschreibung), Kornelimünster (mit einem Bericht über die Industrie in Kornelimünster), Forst (inkl. Eilendorf), Haaren, Laurensberg, Pannesheide, Richterich, Walheim, (mit Übersicht über die Industrie in Walheim), Weiden, Würselen. Signatur 1671, Heft 1 - 11:
Signatur 1670, Heft 1 - 10:
veröffentlicht in: Aldenhovenveröffentlicht in: Linnichveröffentlicht in:
weitere Veröffentlichungen auf der Basis von Bevölkerungslisten (mit Transkriptionen):
Alle vorgenannten Titel sind Veröffentlichungen der Joseph-Kuhl-Gesellschaft e.V. weitere Veröffentlichungen auf der Basis von Bevölkerungslisten (ohne Transkriptionen):
Erstanlage: 11. März 2005 Bearbeitungsstand vom: 11. Januar 2007 |
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